Politisches

Das politische System: teiranday und yarlay

 

Die Schattenherzchroniken-Welt hat ein sehr einfaches „politisches System“, das allerdings zu Zeiten von „Schattenherz“ (dem ersten Teil der Chroniken) bereits mit den neuen Systemen, den großen freien „Städten“ in Konkurrenz gerät. In den Städten – repräsentiert durch Virhávet – gibt es keinen Anführer im Sinne eines (im Idealfall weisen und gerechten) teirand [~ König] mehr. Stattdessen beginnt sich dort etwas aufzubauen, bei dem Macht und Geld miteinander eine Verbindung eingehen. In „Schattenherz“ spielt aber zunächst das alte Herrschaftssystem eine Rolle.

 

Das ist einfach: Das Sagen hat ein teirand oder eine teiranda (beziehungsweise ein gleichberechtigtes Herrscherpaar; dass in „Schattenherz“  nur Singles als Herrscher auftauchen ist Zufall und bleibt im Verlauf der Chroniken nicht so). Teiranday haben die Verantwortung über das zentrale Gebiet rings um die “Herrscherburg” und sind weisungsbefugt über die ihnen unterstehende Adelsebene, den yarlay in ihren jeweils angrenzenden Gebieten. Yarlay sind in der Regel zugleich Ritter, wobei der ursprüngliche Militäraspekt in „Schattenherz“ schon sehr weit heruntergefahren ist; die yarlay sehen sich nicht mehr als Krieger, sondern eher als Elite-Leibwache für ihre jeweiligen teiranday. Einer der yarlay wird außerdem zum mynstir bestellt, das ist der persönliche Berater des jeweiligen teirand.

 

Es ist nicht unüblich, dass es mehrere einander gleichgestellte yarlay im selben yarlmálon gibt (das geschieht automatisch, sobald mehrere Generationen in einem Haushalt leben oder es Brüder und mehrere Söhne gibt). Voraussetzung ist, dass einer aus jeder Familie am jeweiligen Hof des teirand anwesend ist, wobei die yarlay einer Familie sich dabei abwechseln können. Daraus folgt aber, dass es ein Problem darstellt, wenn ein yarl keine Nachkommen hat. Das ist wichtig in „Schattenherz“.

 

Auffällig in „Schattenherz“ sollte sein, dass alle yarlay sich kollegial und auf Augenhöhe begegnen – sie alle haben im Grunde dieselben Aufgaben und Interessen. Dass es im Verlauf der Handlung trotzdem zu Konflikten kommt, sollte alarmierended sein.

Problematisch wird es, wenn ein yarl aus irgendeinem Grund in Konflikt mit einem teirand gerät – unabhängig davon, ob es der eigene oder ein fremder Regent ist. Kann eine Sachlage nicht unzweifelhaft geklärt werden (beispielsweise, weil es keine Zeugen gibt) hat ein yarl das Recht auf ein yarlpénar. Dabei vertritt eine Anzahl von gleichrangigen yarlay den geschädigten teirand, der beschuldigte yarl benennt eine gleiche Anzahl von Fürsprechern. Die diskutieren dann das Schicksal des Angeklagten aus und stimmen darüber ab.